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FREQUENTLY ASKED QUESTIONS
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie einen Überblick über die am häufig gestellsten Fragen an uns. Für weitere Fragen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Ja, wir sind gewerblich Haftpflichtversichert, sodass etwaige von uns verursachte Schäden gedeckt sind.
Die im Moment maximale Aufstiegshöhe ohne Sondergenehmigung beträgt aktuell 120 Meter über Grund (AGL). Hinzu kommt die Bewertung der geografischen Lage. In der Nähe von Flugplätzen, Sperrgebieten usw. gelten gesonderte Bedingungen.
Kurz und knapp erklärt.
Im Volksmund findet der Begriff Drohne weite Verbreitung, was nur bedingt richtig ist.
Die Copter (deutsch: "Kopter") sind eigentlich sogenannte Multicopter (Sammelbegriff für Unterarten) - Quadrocopter sind die am meist verbreiteten. Allerdings gibt es noch die Tricopter, Hexacopter, Octocopter und und und 🙂
Die aktuellen Bezeichnungen, um diese Systeme weiter zu verallgemeinern sind UAS "unmanned airial system" (vormals UAV).
Ja klar 🙂 Wir haben das Fernpilotenzeugnis A1/A3 sowie den A2. Den sogenannten "großen Drohnenführschein".
Wir haben für jeden Einsatzzweck unterschiedliche Drohnen.
Die besten Luftbilder und Luftvideos erhält man, sofern es weder regnet noch schneit. Die idealen Wetterbedingungen gibt es allerdings nicht.
Wir prüfen daher vor dem Flug die Wetterlage und halten mit Ihnen Rücksprache, wann, wie und ob geflogen werden kann.
Sie erhalten von uns per Mail einen Link zu einer Online-Galerie, bei der Sie die Vorabauswahl treffen können. Danach stellen wir Ihnen die Aufnahmen zum Download zur Verfügung. Diese können sie dann für 3 Monate herunterladen, danach werden die Daten gelöscht.
Bei Flügen außerhalb der Norm benötigt es einer speziellen Genehmigung beim zuständigen Luftfahrtbundesamt. Vom Antrag bis zur individuellen Genehmigung kann bis zur vollständigen Prüfung bis zu 4 Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Daher kontaktieren Sie uns so früh wie möglich, damit wir dies rechtzeitig beantragen können.
Für die notwendigen Aufnahmen benötigen wir zuerst Ihre Aufstiegsgenehmigung (auch Einverständniserklärung). Sie erhalten im Voraus unser Formular zur Unterschrift. Sollten für die Aufnahmen weitere Erfordernisse, wie z. B. die Ihres Nachbarn, Ordnungsamtes usw. eingeholt werden müssen, besprechen wir mit Ihnen die weitere Vorgehensweise und kümmern uns darum.